Krause & Kollegen Krause & Kollegen

Arzneimittelstrafrecht

Durch das Arzneimittelrecht werden im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier wie auch für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln hohe Anforderungen an die Sorgfalt der am Arzneimittelverkehr teilnehmenden Personen und Unternehmen gestellt. Die Verletzung von Sorgfaltspflichten kann nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) strafrechtlich oder durch Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus können bei Verstößen weit reichende berufs- und zulassungsrechtliche Konsequenzen eintreten. Arzneitmittelstrafrechtliche Ermittlungsverfahren hatten in jüngerer Vergangenheit - neben Doping-Vorwürfen - häufig Fälle des unerlaubten Inverkehrbringens schädlicher, qualitätsgeminderter oder nicht zugelassener Arzneimittel durch Pharmaunternehmen oder Großhändler zum Gegenstand. Zu den vielfach erhobenen Vorwürfen zählt ferner die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel außerhalb einer Apotheke.

ist in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, zulassungs- und berufsrechtlichen Verfahren sowie Disziplinarverfahren auf dem Gebiet des Arzneimittelstrafrechts tätig. Unsere Tätigkeit umfasst die Begleitung und Beratung von Ärzten, Apothekern und Mitarbeitern von Großhändlern und Pharmaunternehmen gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie zuständigen Behörden ebenso wie die Beratung von Großhändlern und Pharmaunternehmen.


Impressum
impressum

Die Rechtsanwälte

Die Sozietät

Kontakt