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Arztstrafrecht

Strafverfahren gegen Ärzte nehmen zu. Die überwiegende Zahl dieser Verfahren betrifft - nach wie vor - den Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers mit nachteiligen Folgen für die Gesundheit des Patienten. Die anwaltliche Begleitung des Arztes in derartigen Verfahren erfordert ein differenziertes Vorgehen, bei dem vielfach zivilrechtliche und berufsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Eine eingehende Aufarbeitung des Diagnose-, Therapie- oder Operationsverlaufes ist im Regelfall ebenso erforderlich wie die Einbindung medizinischer Sachverständiger zur Klärung des Vorwurfes und zur Vorbereitung einer effektiven Verteidigung.

Ermittlungsverfahren gegen Ärzte betreffen darüber hinaus - mit steigender Tendenz - den Vorwurf der betrügerischen Abrechnung ärztlicher Leistungen. Mittlerweile haben diverse Landeskriminalämter spezialisierte Ermittlungsgruppen eingerichtet, die mit Kassenärztlichen Vereinigungen und Versorgungsträgern eng bei der Aufklärung solcher Vorwürfe zusammenarbeiten. Angesichts der zügigen Entwicklung bei Diagnose und Therapie und einer (sehr) schleppend verlaufenden Anpassung der Abrechnungstatbestände in EBM und GOÄ stellen sich vielfach schwierige abrechnungsrechtliche Probleme, denen die Verteidigung besondere Aufmerksamkeit zu widmen hat. Dies gilt auch deshalb, weil die Auslegung zahlreicher Abrechnungstatbestände streitig und bundesweit nicht einheitlich ist. Hinzutreten vielfach komplexe Rechtsfragen, die sich aus der internen Struktur und Ausgestaltung von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften in abrechnungsrechtlicher Hinsicht ergeben können.

In den letzten Jahren sind überdies zahlreiche Strafverfahren gegen Ärzte, die in Krankenhäusern öffentlicher Trägerschaft tätig sind, wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit dem sog. Medizin-Sponsoring durch Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller geführt worden.

Wegen ihrer gegebenenfalls weitreichenden Folgen sind Strafverfahren gegen Ärzte durch eine große Komplexität gekennzeichnet und werden von den Betroffenen als erhebliche Belastung und Bedrohung erlebt. Vielfach parallel geführte Schadensersatzklagen gegen den Arzt oder Krankenhausträger, berufsrechtliche Verfahren oder Disziplinarverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung erfordern eine enge Abstimmung. Die Begleitung und Verteidigung des Arztes hat stets so zu erfolgen, dass ärztliche Pflichten, z.B. die Pflicht zur beruflichen Verschwiegenheit, beachtet werden. Oft sind von einem Strafverfahren auch weitere Ärzte und / oder nicht-ärztliches Personal betroffen, was sich auf das Vorgehen auswirken kann.

ist für Ärzte in Strafverfahren, berufsrechtlichen Verfahren und Disziplinarverfahren umfassend tätig. Unsere Tätigkeit umfasst die Begleitung und Beratung einzelner Ärzte ebenso wie die Beratung von Unternehmen im Bereich Medizin-Sponsoring. Bei unserer Tätigkeit arbeiten wir mit zivil- und arztrechtlich spezialisierten Kanzleien ebenso zusammen wie mit einer Vielzahl von Sachverständigen aus diversen medizinischen Fachrichtungen.



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