Krause & Kollegen Krause & Kollegen

Bankenstrafrecht

Das Bankgeschäft birgt diverse straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Risiken. Kreditvergaben bilden den Gegenstand zahlreicher Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Banken. Der Vorwurf der Kredituntreue zielt oftmals auf Pflichtverletzungen bei der Bonitätsprüfung, bei der Bewertung von Sicherheiten und bei dem Eingehen unvertretbarer Risiken ab. Die Grenzen zwischen erlaubtem Risikogeschäft und strafbarer Untreue sind dabei fließend. Die Bedeutung der gesetzlichen Kreditvergabevorschriften nach dem KWG, der Mindestanforderungen an das Kreditwesen (MAK) und der Satzungen und Richtlinien der Banken für die strafrechtliche Beurteilung bedarf noch der abschließenden Klärung durch die Gerichte. Auch Verstöße gegen das KWG oder gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche können Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Bankleiter und -mitarbeiter sein.

Im Bankenstrafrecht sind häufig Entscheidungen von Gremien zu beurteilen. Die Entscheidungsfindung und die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Verantwortlichen bedürfen stets einer genauen Prüfung. Da auch Aufsichtsgremien vielfach in die zu beurteilenden Entscheidungen einbezogen waren, ist auch deren Verhalten ggf. Gegenstand des eines Ermittlungsverfahrens. Deshalb gerät häufig eine Vielzahl von Personen in den Blickwinkel der Ermittlungsbehörden und kann von strafprozessualen Maßnahmen betroffen sein.

Die Ermittlungsbehörden haben Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, die gehalten sind, mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammenzuarbeiten und die Bankaufsicht über den Ausgang eines Strafverfahrens zu unterrichten. Die BaFin ist für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem KWG zuständig und beurteilt die persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung eines Bankleiters, so dass der Verlauf eines Straf- oder Bußgeldverfahrens über das Strafrecht hinausgehende weitreichende Konsequenzen haben kann.

verteidigt umfassend auf dem Gebiet des Bankenstrafrechts. Unsere Tätigkeit umfasst die Verteidigung einzelner Personen ebenso wie die Beratung und Begleitung von Banken und die Koordination der Verteidigung in Fällen der Betroffenheit mehrerer Personen.



Impressum
impressum

Die Rechtsanwälte

Die Sozietät

Kontakt