Krause & Kollegen Krause & Kollegen

Bilanzstrafrecht

Die Immobilienkrise Ende der 1990er Jahre und die Entwicklungen am Neuen Markt haben in der jüngeren Vergangenheit Aufsehen erregende Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Bilanzfälschung oder Bilanzverschleierung nach sich gezogen. Diese Entwicklungen haben auch gesetzgeberische Aktivitäten zum Schutz von Kapitalanlegern ausgelöst. Strafverfahren wegen Bilanzdelikten gehen häufig mit Vorwürfen der Untreue und verschiedener Konstellationen des Betruges (Kredit-, Subventions-, Kapitalanlagebetrug) sowie Vorwürfen von Steuer - oder Insolvenzdelikten einher. Sie weisen überdies eine enge Verschränkung mit dem Kapitalmarktstrafrecht auf.

Strafverfahren wegen Bilanzfälschung bringen regelmäßig spezielle Fragestellungen des Bilanz- und Bewertungsrechts mit sich, die eine entsprechende handelsrechtliche Expertise erfordern. Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften sind von der zulässigen Ausübung bestehender Gestaltungs- und Wahlrechte sowie der Ausschöpfung von Ermessensspielräumen abzugrenzen. Oftmals treten komplizierte Bewertungsthemen hinzu, beispielsweise die Bewertung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen oder Grundstücken bzw. die Prüfung vorgenommener Wertberichtigungen oder gebildeter Rückstellungen.

ist für Betroffene in bilanzstrafrechtlichen Verfahren umfassend tätig. Hierbei arbeiten wir - soweit geboten - mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eng zusammen. Da derartige Verfahren vielfach mit einem persönlichen Haftungsrisiko für die Betroffenen verbunden sind, beziehen wir vielfach zivilrechtlich spezialisierte Kanzleien zur Abwehr oder Geltendmachung solcher Ansprüche in unsere Tätigkeit ein.



Impressum
impressum

Die Rechtsanwälte

Die Sozietät

Kontakt