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Insolvenzstrafrecht

Insolvenzstrafrechtliche Verfahren bilden einen Schwerpunkt innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts. Die Staatsanwaltschaften, denen die Akten der Insolvenzgerichte nach der allgemeinen Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen vorzulegen sind, leiten jährlich ca. 14.000 Ermittlungsverfahren allein wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung ein. Daneben werden vielfach auch weitere Vorwürfe erhoben, z.B. der Vorwurf der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Insolvenzstrafverfahren bergen sowohl die Gefahr strafrechtlicher Sanktionen als auch die Gefahr einer zivilrechtlichen Haftung oder gravierender beruflicher Konsequenzen für die Betroffenen (z.B. Verbot der Geschäftsführungs- und Vorstandstätigkeit).

Die Verfahren der Staatsanwaltschaft richten sich in erster Linie gegen Verantwortliche juristischer Personen, d.h. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstände einer AG u.a. Zunehmend werden Ermittlungen aber auch gegen externe Berater geführt, beispielsweise wegen deren Beratung in Insolvenzsituationen bzw. ihrer Mitwirkung an (fehlgeschlagenen) Sanierungsversuchen oder bei der Entwicklung von Auffanglösungen. Insolvenzstrafrechtliche Ermittlungsverfahren sind häufig durch komplexe rechtliche und tatsächliche Fragestellungen gekennzeichnet, u.a. betreffend die Frage des Eintritts der Überschuldung und der Zahlungsfähigkeit der juristischen Person. Insoweit gelten im Strafverfahren spezifisch strafrechtliche Grundsätze, weshalb die Hinzuziehung insolvenzstrafrechtlicher Expertise in derartigen Verfahren für eine erfolgreiche Verteidigung regelmäßig unerlässlich ist.

berät umfassend auf dem Gebiet des Insolvenzstrafrechts. Unsere Tätigkeiten schließen auch die strafrechtliche Beratung im Vorfeld und nach Eintritt einer Unternehmenskrise ein, u.a. im Zusammenhang mit der Durchführung von Sanierungsbemühungen. begleitet und berät Geschäftsleiter und Unternehmen; in bereits eingeleiteten Strafverfahren übernimmt die Verteidigung einzelner Beschuldigter wie auch die Koordination der Verteidigung.



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