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Medizinstrafrecht

Unter das Medizinstrafrecht fallen insbesondere Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), Heilmittelwerbegesetz (HeilmWG) und das Medizinproduktegesetz (MPG).

Dabei stehen insbesondere die Produktsicherheit und Produktvermarktung von pharmazeutischen Produkten und medizinischen Geräten im Vordergrund. Von Ermittlungsverfahren sind regelmäßig die Mitarbeiter von Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern betroffen.

Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind in jüngerer Vergangenheit vielfach Sponsoring-Aktivitäten von Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern, die strafrechtlich unter dem Aspekt der unzulässigen Vorteilsgewährung an Ärzte und Leitende Mitarbeiter von Krankenhausträgern gewürdigt und ermittelt werden. Diese über lange Zeit noch weitgehend ungeklärte Thematik hat zwischenzeitlich durch diverse dem Bereich des Medizinstrafrechts allgemeine Fragen der Krankenhausfinanzierung und des Gesundheitswesen an Bedeutung gewonnen. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Ermittlungsverfahren in den vergangenen Jahren wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung und Bestechung entwickeln wir im Rahmen unserer präventiven Beratung Leitfäden, die sowohl den "Kodex-Medizinprodukte" als auch die Muster-Berufsordnung der Ärzte berücksichtigen.


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