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Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind spezielle Instrumente parlamentarischer Aufklärung zur Selbstinformation des Parlaments und zur Kontrolle der Regierung und Verwaltung.

Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zwangsmittel gegenüber Privaten, Behörden und Unternehmen an die Hand gegeben, die an sich Staatsanwaltschaften und Strafgerichten vorbehalten sind. So sind Personen verpflichtet, auf Ladung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses als Zeuge zu erscheinen und in grundsätzlich öffentlichen und vielfach von Medien begleiteten Sitzungen auszusagen. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse dürfen von Privatpersonen und Unternehmen Unterlagen und Beweismittel anfordern und ggf. im Wege einer Durchsuchung beschlagnahmen lassen. Diesen Eingriffsrechten stehen Rechte der Beteiligten gegenüber, deren Wahrnehmung und Durchsetzung im Einzelfall Aufgabe des Beraters und Beistandes sind. Von besonderer Bedeutung sind dabei neben der Wahrung der Zeugenrechte auch die vertrauliche Behandlung von Unterlagen, insbesondere Geschäftsunterlagen.

besitzt eine besondere Expertise bei der Interessenwahrnehmung und Vertretung gegenüber parlamentarischen Untersuchungsausschüssen aufgrund einer langjährigen Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Unternehmen, deren Mitarbeitern und Geschäftsleitern, Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie Mitgliedern und Mitarbeitern von Parlamenten im Rahmen verschiedener parlamentarischer Untersuchungsausschüsse des Bundes und einzelner Länder.


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