Krause & Kollegen Krause & Kollegen

Zollstrafrecht

Das Zollstrafrecht erfasst den Teil des Steuerstrafrechts, der sich auf Zölle bezieht. Die in das Zollgebiet der europäischen Gemeinschaft eingeführten Waren sind unter Einhaltung der geltenden zollrechtlichen Bestimmungen zu gestellen. Bei der Wareneinfuhr, insbesondere der Überführung in ein Zollverfahren, können die bei der Warenanmeldung gemachten Angaben Anlass für die Zollfahndung bieten, Verfahren wegen Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten - etwa wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, des Bannbruchs, der leichtfertigen Steuerverkürzung oder der Gefährdung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben - einzuleiten.

Eine sachgerechte Verteidigung in Zollstraf- und Zollordnungswidrigkeitenverfahren muss das materielle Zollrecht berücksichtigen, das maßgeblich vom europäischen Gemeinschaftsrecht geprägt ist. verteidigt und berät umfassend auf dem Gebiet des Zollstrafrechts. Diese Tätigkeit umfasst die Verteidigung von Einzelpersonen ebenso wie die Beratung und Begleitung von Unternehmen, auch im Rahmen von Zollprüfungen sowie im Bereich der Selbstanzeigenberatung. Diese Tätigkeit erfolgt regelmäßig in enger Abstimmung mit zollrechtlich spezialisierten Kanzleien.


Impressum
impressum

Die Rechtsanwälte

Die Sozietät

Kontakt