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Apothekerstrafrecht

In jüngster Zeit ist es vermehrt zu Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Apotheker gekommen, die auch in den Fokus der Öffentlichkeit geraten sind. Bei diesen ging es beispielsweise um die Abgabe und Abrechnung von nicht in Deutschland oder in der Europäischen Union zugelassenen Arzneimitteln, ferner um die Abgabe verunreinigter Arzneimittel. Apotheker können aufgrund einer Vielzahl arzneimittel-, apotheken- und betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in das Visier der Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sowie der Korruptionsbekämpfungsstellen der Krankenkassen geraten. Strafrechtlich relevante Verhaltensweisen können ferner aus Rechtbeziehungen von Apothekern zu Großhändlern und Pharmaunternehmern resultieren.

Strafverfahren gegen Apotheker sind vielschichtig. Ihre Bearbeitung erfordert eine umfassende Kenntnis des einschlägigen Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Apothekenrechts. Zu beachten ist ferner, dass mit dem Strafverfahren weitere Verfahren einhergehen, die eine sorgfältige Beratung und Abstimmung im Hinblick auf die jeweiligen Vorgehensweisen in den zeitgleich anhängigen Verfahren erforderlich machen. So drohen Apothekern von behördlicher Seite regelmäßig Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im Verhältnis zu den Krankenkassen drohen Retaxationen, Schadenersatzforderungen und Vertragsmaßnahmen gemäß den Arzneilieferungsverträgen. Oftmals schließen sich noch standesrechtliche Verfahren an, die im äußersten Fall bis zum Widerruf der Approbation führen können. ist in den genannten Verfahren umfassend für Apotheker tätig. Bei unserer Tätigkeit arbeiten wir mit regelmäßig mit apothekenrechtlich spezialisierten Kanzleien zusammen.


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