Neben den gesetzgeberischen Aktivitäten in mehreren Kapitalmarktförderungsgesetzen in den 90er Jahren haben der Börsen-Boom und die Entwicklungen am Neuen Markt das Kapitalmarktstrafrecht mit erheblicher praktischer Relevanz hervortreten lassen. Insbesondere Verstöße gegen das Verbot des sog. Insiderhandels spielen mittlerweile eine erhebliche Rolle, aber auch Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Kursbetruges und des Kapitalanlagebetruges. Enge Verschränkungen besitzt das Kapitalmarktstrafrecht mit dem Gebiet des Bilanzstrafrechts, da vielfach kapitalmarktrelevante Informationen über Bilanzen in den Verkehr gelangen und daher in der strafrechtlichen Würdigung deren Schicksal teilen.
Strafverfahren im Gebiet des Kapitalmarktstrafrechts zeichnen sich durch die weit reichende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Diese besitzt erhebliche Befugnisse zur Kontrolle und Überwachung des Kapitalmarktes. Die bei ihrer Aufsichtstätigkeit erlangten Erkenntnisse werden durch die BaFin häufig an Ermittlungsbehörden weitergeleitet.
Krause & Kollegen ist im Kapitalmarktstrafrecht verteidigend und beratend sowohl für einzelne Personen wie auch für Unternehmen tätig.