Die Verteidigung in Steuerstrafsachen verlangt eine besondere Expertise. Denn die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde richten sich im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Krause & Kollegen berät und verteidigt in diesem Spannungsfeld zweier unterschiedlicher Rechtskreise, das zusätzlich verstärkt wird durch die nicht immer klar abgrenzbare Doppelfunktion der Steuerfahndung sowohl als Finanz- als auch als Ermittlungsbehörde. Häufig ergeben sich Verdachtsmomente für die Begehung von Steuerstraftaten im Rahmen von Betriebs- bzw. Außenprüfungen. Die in solchen Fällen vielfach anzutreffenden Verfahrensfehler beim Vorgehen der Finanzverwaltung führen oftmals zu erheblichen verfahrensrechtlichen Verteidigungsansätzen.
Die beratende und verteidigende Tätigkeit von Krause & Kollegen schließt die Selbstanzeigeberatung sowie die Abwehr von Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Vorwürfen mit ein. Sie erfolgt regelmäßig in enger Abstimmung mit einem ggf. mandatierten Steuerberater sowie - wenn geboten - mit externen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.