Das einst in Nebengesetzen geregelte Umweltstrafrecht ist seit den 80er Jahren zu Teilen in das Strafgesetzbuch integriert und gewinnt ständig an Bedeutung in der Praxis. Es existieren zahlreiche Strafvorschriften zum Schutz von Gewässer-, Boden und Luft, ferner Strafnormen zum unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen und zum unerlaubten Betreiben von Anlagen. Darüber hinaus bestehen Straf- und Bußgeldvorschriften in bundes- und landesrechtlichen Spezialregelungen (WasserhaushaltsG, Kreislaufwirtschafts- und AbfallG, AtomG, BundesnaturschutzG), deren Missachtung die Einleitung eines umweltrechtlichen Straf- oder Bußgeldverfahrens zu Folge haben kann.
Umweltstrafrechtliche Verfahren richten sich in der Regel gegen die Geschäftsleiter von Unternehmen und die jeweiligen Projektverantwortlichen, mitunter auch gegen externe Sachverständige und Subunternehmer. Vielfach zielen die Verfahren auch auf die Verhängung von Unternehmensgeldbußen ab. In Unweltstrafverfahren ist wegen der vielfach großen Anzahl der Beschuldigten eine Koordination der Verteidigung unerlässlich.
Wegen der engen Verschränkungen des Umweltstrafrechts mit dem Umwelt- und Abfallrecht erfordert eine effektive Verteidigung in umweltstrafrechtlichen Verfahren neben der Bearbeitung strafrechtlicher und strafprozessualer Fragestellungen spezifische Kenntnisse des Umweltverwaltungsrechts.
Die Tätigkeit von Krause & Kollegen im Umweltstrafrecht umfasst die Verteidigung von Einzelpersonen ebenso wie die Beratung und Begleitung von Unternehmen. Mit umweltrechtlich spezialisierten Kanzleien arbeiten wir im Rahmen der Verteidigung ebenso zusammen wie mit spezialisierten Sachverständigen und Instituten verschiedener Fachrichtungen.