Bau- und vergabestrafrechtlichen Verfahren können eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorwürfen betreffen, z.B. den Vorwurf von wettbewerbswidrigen Absprachen bei Ausschreibungen, Korruptionsdelikten bei der Auftragsanbahnung, Betrugs- und Untreuehandlungen bei der Beschaffung der finanziellen Mittel und der Abrechung, Umweltstraftaten und Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften, Steuer- und Insolvenzdelikten oder wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung oder Kartellordnungswidrigkeiten nach dem GWB ermittelt. Die Verfahren können Einzelpersonen betreffen, aber auch das Unternehmen selbst.
Betroffene Personen und Unternehmen müssen nicht allein mit - in der Regel öffentlichkeitswirksamen und daher reputationsschädigenden - Durchsuchungen der Geschäfts- und Privaträume und der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen rechnen. Auch die zunehmend bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens - vorläufig angeordnete - Sicherstellung von Vermögenswerten zur Abschöpfung ggf. durch Straftaten erlangter Vorteile kann gravierende, teilweise existenzbedrohende wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Verlauf des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens entscheidet zudem über Eintragungen in Vergabe- und Korruptionsregister. Ein mehrjähriger Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen bzw. der Vergabe öffentlicher Aufträge kann die Folge sein.
Eine effektive Verteidigung in Bau- und Vergabestrafverfahren hat daher zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Ermittlungsverfahren anzusetzen, wobei die potenziellen Folgewirkungen des Verfahrens für Betroffene und Unternehmen stets in den Blick zu nehmen sind. Krause & Kollegen verfügt auf diesem Gebiet über einen breiten Erfahrungsschatz und verteidigt und berät umfassend in sämtlichen Verfahrensstadien.