Korruption und Korruptionsprävention

Korruptionsstraftaten finden fast täglich Erwähnung in der Presse. Dazu tragen eine hohe Sensibilität in der Bevölkerung und entsprechende politische Vorgaben ebenso bei wie die Verschärfung bestehender und der Erlass neuer Strafbestimmungen in der jüngeren Vergangenheit. Verfahren wegen Korruptionsvorwürfen bringen neben den Sanktionsrisiken typischerweise erhebliche Reputationsgefahren mit sich sowie u.a. das Risiko von Einträgen in die sog. Korruptionsregister, die einer Beauftragung durch öffentliche und private Auftraggeber entgegenstehen können.

Wir

  • verteidigen und begleiten Einzelpersonen und Unternehmen in Verfahren wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme und Bestechung
  • vertreten Unternehmen in Verfahren wegen der Abschöpfung von wirtschaftlichen Vorteilen im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen
  • vertreten in Verfahren wegen der Streichung bzw. Änderung von Einträgen in Korruptions- und sonstigen „Compliance“-Registern
  • beraten zu Fragen und Grenzen des Sponsoring, der Drittmittelbeschaffung bzw. –vergabe in Bezug auf Hochschulen und Kliniken zur Vermeidung von Sanktionsrisiken
  • prüfen die Vertriebspraxis von Unternehmen im Rahmen von Compliance-Prüfungen zur Vermeidung von Sanktionsrisiken und erstellen entsprechende Leitfäden bzw. Checklisten
zurück zur Übersicht der Fachgebiete

Kontakt

Krause & Kollegen
Rechtsanwälte

Kurfürstendamm 190-192
10707 Berlin
Tel. +49 (0)30 9210259-0
sozietaet@kralaw.de