Parlamentarische Untersuchungsausschüsse

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind das Aufklärungs- und Selbst-Informationsgremium des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Bundesländer. Sie sind durch das Bundes- und Landesrecht der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse mit umfassenden Ermittlungs- und Eingriffsrechten gegenüber Bundes- und Landesbehörden, aber auch gegenüber Privaten (natürliche Personen, Einrichtungen und Unternehmen) ausgestattet. Untersuchungsausschüsse werden typischerweise von einer großen medialen Aufmerksamkeit begleitet. Das Recht der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse hat sich in den letzten 20 Jahren zu einer eigenen Spezialmaterie entwickelt. Krause & Kollegen verfügt über eine fast dreißigjährige Erfahrung der Begleitung und Beratung im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.

Wir

  • beraten und vertreten natürliche Personen, Behörden, Einrichtungen und Unternehmen im Zusammenhang mit Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen
  • beraten Bundes- und Landesbehörden im Zusammenhang mit auf sie bezogenen Untersuchungsausschüssen oder bei Anforderungen von Beweismitteln durch Untersuchungsausschüsse
  • begleiten und beraten Zeugen bei deren Vernehmung in Untersuchungsausschüssen

Wir waren im Zusammenhang mit einer Vielzahl von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen beratend oder begleitend tätig, in der jüngeren Vergangenheit beispielsweise:

  • Maut (Bund)
  • Externe Berater/Verteidigungsministerium (Bund)
  • NSA (Bund)
  • Amri (Bund, Land)
  • Cum/Ex (Bund)
  • NSU (Bund, diverse Bundesländer)
  • Hypo Real Estate (Bund)
  • Eurohawks (Bund)
  • Flughafen BER (Land Berlin)
  • P+S Werften (Land Mecklenburg-Vorpommern)
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Kontakt

Krause & Kollegen
Rechtsanwälte

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10707 Berlin
Tel. +49 (0)30 9210259-0
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